Recht
Rechtliche Grundlage
Intrastat ist unionsrechtlich verbindlich geregelt. Die Mitgliedstaaten konkretisieren und ergänzen die EU-Vorgaben in nationalem Recht.
EU-Rechtsakte
🇪🇺 EU-Verordnung (EG) Nr. 638/2004
Basisrechtsakt des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten. Definiert Erhebungsgegenstand, Meldepflicht und Übermittlungspflichten der Mitgliedstaaten an Eurostat.
🇪🇺 EU-Verordnung (EU) 2019/2152 (Europäische Unternehmensstatistik)
Aktuelle Rechtsgrundlage, die Verordnung (EG) Nr. 638/2004 ablöst. Regelt die europäischen Unternehmensstatistiken einheitlich und bildet zusammen mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 die aktuelle Basis der Intrastat-Erhebung.
🇪🇺 Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 (+ Delegierte Verordnungen)
Konkretisiert die Erhebungsmerkmale: Warennomenklatur (Kombinierte Nomenklatur — KN), Ursprungsland, statistische Menge, statistischer Wert und weitere Felder. Zuletzt durch mehrere delegierte Verordnungen angepasst.
Nationales Recht
🇦🇹 Österreich – HStG, HStatVO & Bundesstatistikgesetz
Die Intrastat-Erhebung in Österreich stützt sich auf das Handelsstatistische Gesetz (HStG), die Handelsstatistikverordnung (HStatVO) sowie das Bundesstatistikgesetz und die unmittelbar geltenden EU-Verordnungen. Statistik Austria ist die zuständige nationale Behörde und Empfangsstelle. Meldungen werden über das Online-Portal RTIC eingereicht.
Weiterführende Themen
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