Österreich
Intrastat Österreich: Meldepflicht & Fristen
Österreichische Unternehmen, die Waren mit anderen EU-Mitgliedstaaten handeln, können zur Intrastat-Meldung verpflichtet sein. Ob und ab wann, hängt vom jährlichen Warenwert ab.
Erfassungsschwellen 2026
Österreich – Jahresschwellen
Waren, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich gelangen
Waren, die Österreich in Richtung eines anderen EU-Mitgliedstaats verlassen
Hinweis zu den Schwellenwerten
Die Schwellenwerte beziehen sich auf den Jahresumsatz des Vorjahres im innergemeinschaftlichen Handel. Wird ein Schwellenwert im laufenden Jahr neu überschritten, beginnt die Meldepflicht ab dem Folgemonat und gilt dann für mindestens das gesamte restliche Kalenderjahr.
Empfangsstelle & Meldeportal
Statistik Austria
Die nationale Behörde für die Intrastat-Erhebung in Österreich. Statistik Austria empfängt die Meldungen, prüft sie auf Plausibilität und übermittelt die Daten an Eurostat.
RTIC – Reporting Tool for Intrastat and Comext
Das Online-Meldeportal von Statistik Austria. Meldungen können manuell eingegeben oder als CSV-Datei hochgeladen werden. IntrastatAI exportiert die fertige Meldung im korrekten RTIC-Format.
Abgabetermine 2026 – Österreich
Jede monatliche Meldung ist bis zum 10. Werktag des Folgemonats einzureichen (österreichische gesetzliche Feiertage berücksichtigt).
Alle Termine wurden auf Basis der österreichischen gesetzlichen Feiertage 2026 berechnet und sind ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils gültige Bekanntmachung von Statistik Austria. Tabelle muss jährlich aktualisiert werden.
Weiterführende Themen
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