Meldeschwellen 2026
Import
5 Mio. EUR
Meldepflicht, wenn der Wert der Warenimporte aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Vorjahr oder im laufenden Jahr 5 Mio. EUR erreicht oder überschreitet.
Export
1,2 Mio. EUR
Meldepflicht, wenn der Wert der Warenexporte in andere EU-Mitgliedstaaten im Vorjahr oder im laufenden Jahr 1,2 Mio. EUR erreicht oder überschreitet.
Hinweis zu den Schwellenwerten
Die Schwellenwerte beziehen sich auf den Jahresumsatz des Vorjahres im innergemeinschaftlichen Handel. Wird ein Schwellenwert im laufenden Jahr neu überschritten, beginnt die Meldepflicht ab dem Folgemonat und gilt dann für mindestens das gesamte restliche Kalenderjahr.
Empfangsstelle & Meldeportal
Statistik Austria
Die nationale Behörde für die Intrastat-Erhebung in Österreich. Statistik Austria empfängt die Meldungen, prüft sie auf Plausibilität und übermittelt die Daten an Eurostat.
RTIC – Reporting Tool for Intrastat and Comext
Das Online-Meldeportal von Statistik Austria. Meldungen können manuell eingegeben oder als CSV-Datei hochgeladen werden. IntrastatAI exportiert die fertige Meldung im korrekten RTIC-Format.
Abgabetermine 2026 – Österreich
Jede monatliche Meldung ist bis zum 10. Werktag des Folgemonats einzureichen (österreichische gesetzliche Feiertage berücksichtigt).
Alle Termine wurden auf Basis der österreichischen gesetzlichen Feiertage 2026 berechnet und sind ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils gültige Bekanntmachung von Statistik Austria. Tabelle muss jährlich aktualisiert werden.
Rechtliche Grundlage
Die österreichische Intrastat-Erhebung beruht auf EU-Recht und den nationalen Durchführungsbestimmungen.
Rechtliche Grundlage ansehenWeiterführende Themen
Meldung automatisiert im RTIC-Format erstellen?