Meldeschwellen 2026
Import
3 Mio. EUR
Meldepflicht, wenn der Wert der Warenimporte aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Vorjahr oder im laufenden Jahr 3 Mio. EUR erreicht oder überschreitet.
Export
1 Mio. EUR
Meldepflicht, wenn der Wert der Warenexporte in andere EU-Mitgliedstaaten im Vorjahr oder im laufenden Jahr 1 Mio. EUR erreicht oder überschreitet.
Hinweis zu den Schwellenwerten
Die Schwellenwerte beziehen sich auf den Jahresumsatz des Vorjahres im innergemeinschaftlichen Handel. Wird ein Schwellenwert im laufenden Jahr neu überschritten, beginnt die Meldepflicht ab dem Folgemonat und gilt dann für mindestens das gesamte restliche Kalenderjahr.
Empfangsstelle & Meldeportal
Statistisches Bundesamt (Destatis)
Destatis ist die zuständige Stelle für die Intrahandelsstatistik in Deutschland und nimmt die Intrastat-Meldungen entgegen.
IDEV
Über das Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) werden Intrastat-Meldungen elektronisch an das Statistische Bundesamt übermittelt.
Abgabetermine
Intrahandelsmeldungen sind monatlich und spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Bezugsmonats unmittelbar an das Statistische Bundesamt abzugeben.
Stand: Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts im Erhebungsportal vom 9. Februar 2026. Maßgeblich bleiben die direkt zugestellten Fristen der zuständigen Stelle.
Rechtliche Grundlage
Die deutsche Intrastat-Meldung richtet sich nach dem EU-Recht und den nationalen Vorschriften zur Außenhandelsstatistik.
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